Ketamin ist als bewährtes Narkose- und Schmerzmittel zugelassen und verschreibungspflichtig. Es fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Es darf nur von Ärzten verabreicht werden. Für die Behandlung in unserer Praxis kommt der sogenannte “Off-label-use” zur Anwendung – dabei darf eine Ärztin oder ein Arzt ein Medikament auch außerhalb des konkreten Zulassungsrahmens einsetzen, wenn es dafür eine Indikation bzw. medizinische Begründung gibt. Diese Begründung liegt in der Augmentierten Psychotherapie mit Ketamin vor.