Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Behandlung aktuell nicht – auch nicht die psychotherapeutischen Anteile. Aktueller Stand ist, dass mache privaten Krankenkassen manchmal Teile der Behandlung (die psychotherapeutischen Anteile) erstatten, während die Kosten für die Ketamin-Sitzungen nicht übernommen werden. Dies hängt immer auch von ihren individuellen Versicherungskonditionen ab.  In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, sich bei Ihrer Krankenkasse zu informieren, ob eine Erstattung – oder Kostenbeteiligung – möglich ist. Auch sollten Sie prüfen, ob sich die Behandlungskosten steuerlich absetzen lassen.