Der aktuelle Stand ist, dass manche privaten Krankenkassen Teile der Behandlung (die psychotherapeutischen Anteile) erstatten, während die Kosten für die Ketamin-Sitzungen überwiegend nicht übernommen werden. Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Behandlung aktuell nicht – auch nicht die psychotherapeutischen Anteile. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, sich bei Ihrer Krankenkasse zu informieren, ob eine Erstattung – oder Kostenbeteiligung – möglich ist.
Auch sollten Sie prüfen, ob sich die Behandlungskosten steuerlich absetzen lassen.